Einreisebestimmungen Hunde

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die “Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern (EU (EG) Nr. 998/2003). Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU-Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Eventuelle Zusatzbestimmungen entnehmt bitte den jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Bitte beachtet auch die Vorschriften der Länder, die Ihr auf dem Weg zu Eurem Urlaubsort durchfahrt.

Deutschland / Hundegesetze und Hundeverordnungen (HW Mosel)

Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden, ggf, auch bei bestimmten Rassen und deren Mixen. Daher können sich die Auflagen zur Hundehaltung und -führung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden! Bitte informiere Dich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Du Deine Reise planst!


Italien (HW Toskana / HW Adria)

Eine gültige Tollwutimpfung, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden sowie Kennzeichnung mit Mikrochip! Im EU-Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
Maulkorb und Leine sind ebenfalls “mitzuführen”.
Ebenfalls ist Dein Hund im Auto zu sichern, zum Beispiel mit einem Anschnallgurt für Hunde, einer Transportbox oder einem Hundesitz.

Hinweise:
-EU-Heimtierausweis: Neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit
-Dein Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein oder mit einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist!
-Tollwutimpfung: Dein Hund war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden;
Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
Wichtig: Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung (Mikrochio oder Tätowierung). Die Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.


Wichtiger Hinweis:

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. Trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.
www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts-/Konsulatsadressen.
www.verbraucherministerium.de – Reisen mit Haustieren; Auskünfte zu Reisen innerhalb Deutschlands und den Besonderheiten der Bundesländer sowie zum internationalen Reiseverkehr; Adressen zuständiger Veterinärbehörden.

Stand: Oktober 2023